Zulassungsvoraussetzungen

  • Bachelor-, Diplom- oder Staatsexamensabschluss in Sozialer Arbeit (Sozialwesen, Sozialpädagogik), Erziehungswissenschaft, Schulpsychologie oder ein qualitativ gleichwertiger Hochschulabschluss

  • Eine Gesamtnote von 3,0 oder besser

  • Mindestens 210 Credit Points
  • Mindestens 1-jährige berufliche Tätigkeit in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit oder Pädagagogik mit mindestens 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit

Hinweis:
Eine Studienbewerberin bzw. ein Studienbewerber kann mit einer Qualifikation von mindestens 180 Leistungspunkten und einer Gesamtnote von 3,0 oder besser vorläufig zum Studium zugelassen werden. Die fehlende Qualifikation kann durch die Ableistung bestimmter, fachlich einschlägiger Module aus dem grundständigen Lehrangebot der Hochschule oder gleichwertiger Module zum Erwerb der fehlenden Kompetenzen (Nachqualifikation) nachgeholt und/oder durch den Nachweis von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten erbracht werden.